Wer wir sind
Die Adresse unserer Website ist: https://berndderbus.at.
Redaktionell verantwortlich:
David Koschka
Tischlerstraße 25
4050 Traun
Tel: +43 660 5252197
E-Mail: info@berndderbus.at
Medien
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AGB´s
1 Geltungsbereich
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten diese „Allgemeinen GeschäŌsbedingungen“ (AGB)
für alle Leistungen zwischen dem Kunden und dem Bernd der Bus Betreiber David Koschka,
Tischlerstraße 25, 4050 Traun (nachfolgend „Bernd der Bus“ genannt).
(2) Entgegenstehende Geschäfsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Bernd
der Bus ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäfsbedingungen“ unwirksam sein, so
berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn
und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2 Angebote und Vertragsabschluss
(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot von Bernd der Bus, in dem
die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote von Bernd der Bus sind
freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Bernd der Bus mit
der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.
(2) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein
verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Bernd
der Bus kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung von Bernd der Bus
zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt Bernd der Bus
nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
(3) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Bernd der Bus ersetzt die Auftragsbestätigung.
Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von Bernd der Bus erklärt der Kunde die Annahme
dieses Angebots und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(4) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot
gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen
sind unverbindlich, sowie sie nicht in der AuŌragsbestäƟgung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
sind.
(5) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Aufragsbestätigung des
Angebots. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern,
bedürfen der schriftlichen Form.
3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat Bernd der Bus alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen
unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten
von Bernd der Bus.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der
persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde Bernd der Bus
unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(3) Kunde sorgt für etwaig benötigte Standortgenehmigungen für den Bus-Einsatz.
(4) Der Kunde sorgt für eine Stellfläche von mindestens 5x5m sowie Zugang zu einer normalen
Steckdose (230V) in max. 20 Metern Entfernung zum Bus-Stellplatz.
4 Zahlung, Verzug
(1) Alle Honorare beinhalten die jeweils gültige Steuern und werden in der jeweils zum Vertragsschluss
geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter
Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.
(2) Bernd der Bus ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu
verlangen.
(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat Bernd der Bus das Recht, die Leistung zu
verweigern.
5 Kündigung
(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Bernd der Bus jederzeit zu kündigen. Storniert
der Kunde einen Auftrag, so wird dem Kunden eine Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt. Die
Ausfallentschädigung wird mit ggf. bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnet. Die
Ausfallentschädigung staffelt sich wie folgt: -bis zu 28 Tage vor dem ersten Einsatztag = 30 % des
vereinbarten Honorars, -bis zu 14 Tage vor dem ersten Einsatztag = 50 % des vereinbarten Honorars, -ab
13 Tage vor dem ersten Einsatztag = 100 % des vereinbarten Honorars.
(2) Bernd der Bus wird im Falle einer Kündigung alle noch nicht beanspruchten Aufwände (z.B.
Benzingeld, Übernachtungskosten, etc.) soweit noch möglich stornieren
(Schadenminderungsverpflichtung).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.
6 Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Bernd der Bus verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb
von drei Werktagen nach Leistung durch Bernd der Bus] schriftlich geltend zu machen und zu
begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf
Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen Bernd der Bus der
Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
(3) Jedwede Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung
durch Unfall, Vandalismus, Diebstahl, Krankheit oder Motorschäden sind ausgeschlossen, soweit diese
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Bernd der Bus beruhen.
(4) Bei Outdoor-Veranstaltungen kann Bernd der Bus das Fahrzeug schließen oder ggf. abbauen, wenn
durch das Wetter eine Gefahr für den Bus oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden
Personen besteht. Bernd der Bus kann den Bus schließen oder abbauen, wenn Krawall oder Aufruhr
den Bus gefährden. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen der Bus geschlossen oder
abgebaut, ist der Kunde nicht berechtigt, daraus Schadenansprüche irgendwelcher Art gegen Bernd
der Bus herzuleiten.
7 Haftung
(1) Bernd der Bus haftet entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet
Bernd der Bus nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last
fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich aus welchem
Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in
der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.
(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf.
8 Sonstiges
(1) Bernd der Bus darf vor, während und nach einer Veranstaltung Fotos zur Dokumentation des
Einsatzes anfertigen. Die Verwendung der Fotos für eigene Werbezwecke ist zulässig, sofern Personen
nicht im Vordergrund der Aufnahme stehen.
(2) Die oben genannten Bedingungen gelten für sämtliche Fahrzeuge und Gegenstände von Bernd der Bus.
9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Bernd der Bus und dem Kunden unterliegen dem Recht der
Republik Österreich.